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Betriebsaufgabe Versicherungsvertreter,Vertragsstorno,§ 16 Abs. 3 EStG

Eine Versicherungsvertreterin möchte zum Jahresende ihr Gewerbe aufgeben. Wegen den Vertragsstornos, wo sie bis zu fünf Jahren nochin Regress genommen werden kann, wurde bisher eine Rückstellung gebildet, die nach und nach aufgelöst wurde.Nach einer weiteren Auflösung in 2019 verbleibt aber noch ein Rest von ca. 15 000,00 € zum 31.12.2019 (= Aufgabezeitpunkt).Frage: Fällt dieser Rest unter dem begünstigten Aufgabegewinn nach § 16 Abs. 4 EStG?Hinweis: Mandantin ist 68 Jahre alt und bilanziert.
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