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nachträgliche,Aufwendungen

Ein Steuerpflichtiger hat wesentliche Anteile an einer Kapitalgesellschaft erworben und war als leitender Angestellter in dieser Kapitalgesellschaft tätig.Die Anteile wurden mit Fremdkapital finanziert. Die Zinsen zur Finanzierung wurden als negative laufende Einkünfte aus einer untern. Beteiligung im Kapitalvermögen angesetzt. Im Jahr 2015 hat er diese Anteile verkauft. Der Veräußerungserlös reicht nicht aus, um das Darlehen zurückzuzahlen.Können diese Zinsen weiterhin als nachträgliche Betriebsausgaben als negative Zinsen im Rahmen der Kapitaleinkünfte berücksichtigt werden?
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