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Lohnersatzleistung,Slowakei,Rückzahlung

Unser Mandant hatte bis zum 30.11.2017 Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er hat sich bei der Bundesagentur für Arbeit freiwillig versichert und Arbeitslosengeld bezogen. Der Wohnsitz wurde im Dezember 2017 in die Slowakei verlegt. Ab Januar 2018 bezieht unser Mandant nur noch eine gesetzliche deutsche und eine slowakische Rente. Somit wäre er in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig. Mit Bescheid vom Juli 2018 muss ein Teil des Arbeitslosengeldes anteilig für 2015 bis 2017 zurückbezahlt werden. Kann die Rückzahlung des Arbeitslosengeldes rückwirkend steuerlich auf die Jahre 2015 bis 2017 angerechnet werden, obwohl die Zahlung erst im Jahr 2018 stattfand? Für das Jahr 2016 wurde gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt und für das Jahr 2017 wurde noch keine Veranlagung vom Finanzamt durchgeführt.
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