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Kinderfreibetrag,Kindergeld für Eltern,die mit den Kindern in einem EU-Land leben,Anrechnung Kindergeld § 31 S.4 HS 2 EStG

Mandant A ist dänischer Staatsbürger und arbeitet in Deutschland als Flugzeugführer. Seine beiden Kinder leben mit ihrer Mutter in Dänemark. In Dänemark wird für die 14- und 16-jährigen Töchter kein Kindergeld mehr gezahlt. Von der Mutter lebt A getrennt. Im Rahmen der deutschen Steuererklärung wird der halbe Kinderfreibetrag für A beantragt und kein Kindergeld gegengerechnet.Das Finanzamt unterstellt Kindergeldbezug bei Erstellung des Bescheides mit der Begründung, „dass es das darf“.Frage: Besteht ein automatischer zu berücksichtigender Kindergeldbezug in Höhe des deutschen Kindergeldes oder handelt es sich hierbei um eine reine Willkür des Finanzamtes?
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