Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Kirchgeld,Ehegatten,Evangelisch

Besonderes Kirchgeld der Evangelischen KircheEin Ehepaar wird zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.Der Ehemann ist nicht Mitglied einer Kirche.Die Ehefrau ist Mitglied der evangelischen Kirche in Deutschland.Der Ehemann hat Einkünfte aus selbständiger freiberuflicher Arbeit in Höhe von T€ 170.Die Ehefrau hat Einkünfte aus nichtselbständiger freiberuflicher Arbeit von T€ 40.Das zu versteuernde Einkommen für die Ehegatten beläuft sich auf T€ 150.Die Evangelische Kirche möchte nun ein besonderes Kirchgeld aufgrund der Einkünfte des Ehemannes erheben.• Ist dies im Hinblick auf die doch beachtliche Höhe der Einkünfte der Ehefrau möglich?• Kann das evangelische Kirchgeld dann auch erhoben werden, wenn die Einkommensverhältnisse umgekehrt wären, wenn die Frau also Einkünfte in Höhe von T€ 150 und der Ehemann in Höhe von T€ 40 hätte?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen