Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Arbeitszimmer,Mittelpunkt,Vermietung

A vermietet sieben Wohnungen. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung wird ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht. In den Vorjahren wurden die Kosten des Arbeitszimmers zu 100 % geltend gemacht und auch vom Finanzamt anerkannt. Im Jahr 2018 will das Finanzamt nur den begrenzten Abzug in Höhe von 1.250,00 Euro anerkennen, da bei einer Vermietungstätigkeit der Mittelpunkt der Tätigkeit nicht im Arbeitszimmer liegt. Im vorliegenden Fall werden naturgemäß die Verwaltungsarbeiten im Arbeitszimmer erledigt; die Objekte werden ein- bis zweimal im Monat von A aufgesucht, um nach dem Rechten zu sehen oder z.B. sich mit Handwerkern zu treffen.Ist die Auffassung des Finanzamts grundsätzlich korrekt?Gibt es BMF-Schreiben oder Rechtsprechung zur Problematik?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen