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§ 35a EStG,Nutzungsüberlassung

Mein Mandant hat ein Zweifamilienhaus, welches er unentgeltlich an seinen Sohn überlassen hat. Der Sohn ist 30 Jahre alt und hat eigenes Vermögen und Einkommen. Im Jahr 2019 wird das Dach des Hauses erneuert, repariert. Hierbei fallen ca 10.000,– Euro an Lohnkosten an.Frage: Kann der Sohn diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung in seiner ESt geltend machen? Falls nein, könnte der Vater bei Zahlung dieser Rechnung diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen?
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