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Aufnahme in Einzelunternehmen,Buchwertfortführung,§ 6 Abs. 3 EStG

Der Vater betreibt ein Einzelunternehmen und möchte den Sohn als Gesellschafter in das Unternehmen aufnehmen.Mit Wirkung zum 01.01. wird eine GbR mit dem Sohn gegründet, die das Unternehmen ab dann betreibt.Der Vater bringt sein Grundvermögen einschl. Verbindlichkeiten aus dem Betriebsvermögen in sein Sonderbetriebsvermögen ein. Alle weiteren Wirtschaftsgüter werden Gesamthandsvermögen der GbR.Bestehen Bedenken dagegen, dass für die Gestaltung § 6 Abs. 3 EStG bzw. § 24 UmwStG genutzt werden, um die Buchwertfortführung sicherzustellen?
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