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§ 15 Abs. 2 Nr. 3 EStG,§ 21 Abs. 3 EStG,§ 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchstabe c EStG,§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG,Übrtragung eines GmbH-Anteils im SBV II

Die AB GmbH betreibt drei Pflegeheime. Die GmbH ist durch Umwandlung nach UmwStG vor zehn Jahren aus einer GbR entstanden. Gesellschafter sind A 50 % und B 50 %. Zum Betrieb hat die GmbH drei Gebäude angemietet, zwei Fremdgebäude und eines der AB GmbH & Co. KG. In dieser sind A und B je zu 50 % als Kommanditist beteiligt. Komplementär ist die AB Haftungs-GmbH. Die KG ist eine gewerblich geprägte gem. § 15 (23) Nr. 2 EStG.Die Beteiligung der AB (Betriebs) GmbH ist im SonderBV der jeweiligen Kommanditisten bei der AB GmbH & Co. KG geführt (Betriebsaufspaltung).Gesellschafterin A veräußert ihre Anteile an der AB GmbH und behält die Anteile an der AB GmbH & Co. KG.Im gleichen Moment überträgt B ihre Anteile gegen Versorgungsleistungen an ihren Sohn (ausreichend Ertrag bringend). Auch sie möchte die Anteile an der AB GmbH & Co. KG behalten und nicht übertragen.Führt die Zurückhaltung der Anteile an der AB GmbH & Co. KG zur Steuerverhaftung der GmbH-Anteile im SBV II der GmbH & Co. KG und somit zur Aufdeckung der stillen Reserven?Falls ja, ließe sich der Aufdeckung der stillen Reserven durch Übertragung von 1 % Anteil an der GmbH & Co. KG an den Sohn vermeiden?
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