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§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F.,§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 und 3 EStG,Steuerfreiheit von Altverträgen (Kapitallebensversicherung vor dem 01.01.2005)

Eine Mandantin bekommt eine Lebensversicherung am Ende der Laufzeit ausbezahlt. Der Betrag beläuft sich auf T€ 120.Der Vertrag wurde vor 2005 abgeschlossen. Vom Arbeitgeber wurden nie Zuzahlungen erhalten. Die Mandantin hat die Beträge immer aus versteuertem Einkommen bezahlt.Die Auszahlungssumme kann steuerfrei an unsere Mandantin ausbezahlt werden. Ist dies richtig?Werden vom Auszahlungsbetrag Beiträge zur Krankenversicherung einbehalten?
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