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betrieblichen Altersversorgung,Kinderzulage,§ 85 EStG

Ich habe einen Mandanten mit Riestervertrag. Er hat im Jahr 2017 geheiratet, die Frau hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe. Das Finanzamt sagt, der Zulageanspruch ist günstiger als der Sonderausgabenabzug, dabei geht das Finanzamt davon aus, dass er Kinderzulage für die beiden Stiefkinder seiner Frau bekommt.Ist das korrekt? Gibt es dazu eine Gesetzesbegründung? Bisher hat er diese nicht bekommen.
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