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§§ 15,18 EStG,§ 15 SGB IV,Krankenversicherungspflicht bei Arbeitseinkommen eines Rentners

Mandantin ist Rentnerin seit 01.06.2019.Sie erhält Rente von der Deutschen Rentenversicherung und BVK öffentlicher Dienst.Sie hat einen Fragebogen von der BKK bekommen und sie hat noch Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Das Unternehmen weist bisher keine Gewinne auf, wurde erst gegründet (GbR).Muss sie für diese Einnahmen aus o.g. Tätigkeit auch Krankenversicherungsbeiträge abführen?
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