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§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG,H 15.6 EStH,H 15.7 EStH,§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 1 EStG,Gewerbliche Prägung und ggf. überlagerte Betriebsaufspaltung

AusgangssachverhaltDie B eG bringt den/das ihr gehörende(n) GruBo und Gebäude, von dem sie ihr Unternehmen betreibt, gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die X-GmbH & Co. KG (nachfolgend KG) ein. Die KG vermietet zukünftig GruBo und Gebäude an die B eG.An der KG sind die B eG als Kommanditistin und eine D-GmbH als Komplementärin beteiligt, wobei die D-GmbH nicht am Vermögen beteiligt ist.Variante a) Nur die D-GmbH ist zur Geschäftsführung der KG befugt/bestellt.Variante b) Nur die B eG ist zur Geschäftsführung der KG befugt/bestellt.Variante c) Zur Geschäftsführung der KG ist die D-GmbH und die B eG befugt/bestellt.Fragen:Unterliegt die KG als gewerblich geprägte Personengesellschaft der Gewerbesteuer (ggf. in welcher Variante)? Wenn nein, ist insoweit aufgrund einer Betriebsaufspaltung eine Gewerbesteuerpflicht der KG anzunehmen?
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