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ARAP,Mietaufhebugsvertrag,Vorfälligkeitsentschädigung

A betreibt im Inland ein Einzelunternehmen. A bilanziert.Da A geeignetere Betriebsräume gefunden hat, wurde mit dem bisherigen Vermieter eine Mietaufhebungsvereinbarung geschlossen. Die Restlaufzeit des Mietvertrags betrug noch drei Jahre. Ist die gezahlte Summe auf die Restlaufzeit zu verteilen oder liegen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben vor?
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