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R 4.2 Abs. 9 EStR,§ 15 Abs. 2 EStG,BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (BStBl. I 2004,S. 434),Drei-Objekte-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel

Fall: Vater überträgt seinen Elektrohandel auf den Sohn, mitsamt der zum BV gehörenden Immobilie.Bezüglich der Übertragung unter Anwendung der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG ist soweit alles geklärt.Hierzu wird ein entsprechender Übertragungsvertrag mit vereinbarter Versorgungsleistung erstellt.Frage: Die Immobilie ist, was Laden und Lager anbelangt, im BV, darüber hinaus gibt es in der gesamten Immobilie noch drei Wohnungen, wovon eine bereits seit Jahren vom Sohn selbst genutzt wird ohne Mietzahlung an den Vater.Die anderen beiden Wohnungen sind wegen starkem Renovierungsbedarf schon seit Jahrzehnten gar nicht vermietet.Veräußert der Vater jetzt hier u. U. drei Mietobjekte, wodurch er dann noch gewerblich tätig wird, mit der Übertragung an den Sohn? Veräußerung deshalb, weil er Versorgungsrente als quasi Gegenleistung bekommt.Aus den beiden Wohnungen (renovierungsbedürftig) wurden, wie gesagt, in den letzten Jahrzehnten keinerlei Mieteinnahmen erzielt, weil sie nicht vermietbar waren.Zur Versorgungsleistung, die der Sohn an den Vater zahlt, hat er (Sohn) nur die Möglichkeit, diese als Sonderausgaben geltend zu machen.Eine Möglichkeit der Kürzung bei der Gewerbesteuer besteht nicht, oder gibt es hier eine Möglichkeit?
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