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Nießbrauchsrecht,§ 23 EStG,§ 6 Abs. 5 EStG

Ein Mandant hat im Jahr 1978 eine Lagerhalle für seinen Gewerbebetrieb gebaut. Das Grundstück befindet sich zu 50 % im Eigentum des Mandanten, die anderen 50 % befinden sich im Eigentum der Ehefrau des Mandanten. In der Bilanz ist der Grund und Boden mit 50 % der Anschaffungskosten und die Gewerbehalle mit 100 % der Baukosten (AfA wie ein Gebäude) aktiviert. Die aktuellen Werte betragen: GruBo = 21.000,– € (= 50 %), Halle = 159.000,– € (= 100 %).Nun wollen die Ehegatten den Grund und Boden mitsamt der Halle an den Sohn unentgeltlich gegen Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Der Verkehrswert der Halle mit GruBo beträgt ca. 550.000,– €. Den Wert des Nießbrauchs habe ich mit ca. 150.000,– € ermittelt.Dazu habe ich folgende Fragen:1. Wie wird der Vorgang ertragsteuerlich beim Ehemann (beim Gewerbebetrieb) behandelt?2. Beim Anteil der Ehefrau sollten sich ja keine ertragsteuerlichen Konsequenzen ergeben – liege ich da richtig?
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