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Grundstück,BAS,Entnahme

Mein Mandant hat seine Kfz-Werkstätte an eine GmbH verpachtet, an der er zu 84 % beteiligt und auch Geschäftsführer ist. Der Geschäftsanteil an der GmbH wurde als notwendiges Betriebsvermögen in der Einzelfirma aktiviert. Nun werden die Gebäulichkeiten der Kfz-Werkstätte veräußert. Ebenso wurde das noch vorhandene bewegliche Betriebsvermögen veräußert. Das einzige Betriebsvermögen besteht noch in Form der aktivierten GmbH-Anteile. Ist die Entnahme der Geschäftsanteile im Rahmen einer Betriebsaufgabe zu versteuern? Die Versteuerung wäre ja durch § 17 EStG weiterhin gesichert. Wird keine Betriebsaufgabe erklärt – müssen die GmbH-Anteile trotzdem entnommen werden? Es sollen GmbH-Anteile auf die Kinder übertragen werden. Muss dann ein Entnahmegewinn versteuert werden? Falls es in allen Fällen zu einer Versteuerung des Entnahmegewinns kommt – gibt es eine alternative Gestaltungsmöglichkeit?
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