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IAB,§ 7g EStG,Investitionsabzugsbetrag

Kann im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid ein Investitionsabzugsbetrag nachgereicht werden? Nach § 7g EStG sind die geltend zu machenden Beträge nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Eine zeitliche Beschränkung, zum Beispiel durch Antrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung, sieht m. E. das Gesetz nicht vor.
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