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§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG,Sanitäter,Verpflegungsmehraufwendungen

Ein Mandant ist im Schichtdienst (auf einem Rettungs- oder Notarztwagen) bei der Berufsfeuerwehr tätig. Die Schichten werden im 24-Stunden-Dienst geleistet. Welche Werbungskosten können pauschal geltend gemacht werden, Reinigung Arbeitskleidung, Verpflegungsmehraufwendungen etc.?
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