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Neuabschluss,Direktversicherung,Zuschuss Arbeitgeber 15 %,§ 1a Abs. 1a BetrAVG

Ein Arbeitnehmer hat eine Direktversicherung im Jahr 2019 abgeschlossen. Tarifvertraglich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss i. H. v. 45 €, der Rest wird über Entgeltumwandlung bestritten. Ist zusätzlich zum Arbeitgeberzuschuss die Ersparnis der Sozialversicherung weiterzugeben?
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