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Bauabzugsteuer,Freistellungsbescheinigung

Ein Mandant hat zehn Eigentumswohnungen, eine davon lässt er von einem Unternehmen sanieren. Der Mandant fragt nach einer Freistellungsbescheinigung gem. § 48 EStG und der Bauunternehmer sagt, dass er keine braucht, weil er bilanziert und über 2 Mio. € Umsatz hat.Existiert da eine Ausnahme?
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