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Veräußerung Pflichtteilsanspruch,Steuerbarkeit,§ 2 EStG

Unsere Mandanten (Eltern – Vater und Mutter) haben aus dem Erbe des verstorbenen Sohns einen Pflichtteilsanspruch. Jedoch steht zu befürchten, dass sich zu diesem Anspruch noch gerichtliche Auseinandersetzungen ergeben können. Es ist daher gewünscht, dass der Pflichtteilsanspruch beider Elternteile bei dem Vater „gebündelt“ wird. Insofern würde auf Ebene der Eltern die Ehefrau den Anspruch an ihren Ehegatten veräußern.Löst die entgeltliche Veräußerung dieses Pflichtteilsanspruchs (→ geplant ist die Veräußerung zum Nennwert) ein steuerbares Ereignis bei den Ertragsteuern aus (z. B. § 23 EStG) oder liegt hier rein eine steuerneutrale Vermögensumschichtung vor?
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