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Sanierungs-AfA,Bescheinigung,§ 7h EStG

Reicht für die Inanspruchnahme der Sanierungs-AfA gem. § 7h EStG eine Bestätigung der Gemeinde, dass das Grundstück im Sanierungsgebiet liegt und dadurch die Kosten der Sanierung begünstigt sind?Oder muss eine Bescheinigung der Gemeinde erstellt werden, in der die genaue Summe der Sanierungskosten ausgewiesen wird?
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