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mehrere,PKW,KFZ

Mandant S (alleinstehend) hat Betrieb U (Einzelunternehmen) und 99 % der Anteile an der R-OHG. In beiden Firmen gibt es mehrere PKWs, die für Baustellen-/Objektfahrten eingesetzt werden, insbesondere durch Mitarbeiter. Daneben hat S im Betreib U einen Mustang und in der R-OHG einen Audi, welche er zudem beide privat nutzt.Frage:Muss S in beiden Betrieben die 1-%-Regelung auf sich anwenden lassen oder gilt die Junggesellenregelung (bei der Frage der Anwendung der sog. „Junggesellenregelung“ hält der BMF an seiner bisherigen für den Steuerpflichtigen günstigen Regelung fest, dass dem pauschalen Nutzungswert für Privatfahrten auch künftig der Listenpreis des überwiegend genutzten Fahrzeugs zugrunde gelegt werden kann, vorausgesetzt, die Nutzung der Fahrzeuge durch andere, zur Privatsphäre des Steuerpflichtigen gehörende Personen ist weitgehend ausgeschlossen – dies ist der Fall)?
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