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§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 7 EStG,§ 12 BewG,BMF-Schreiben vom 10.10.2010 (BStBl. I S. 810),Barwert einer unverzinslichen Forderung

A möchte B eine Immobilie verkaufen. Der Kaufpreis soll T€ 240 sein. Der Kaufpreis wird nicht über eine Bank finanziert. Die Parteien haben stattdessen vereinbart, dass der Kaufpreis in monatlichen Raten von € 1.000 über 20 Jahre (= T€ 240) beglichen wird. Der zuständige Notar hat beim Vertragsentwurf eingewandt, dass ein Zinsanteil fehle und zwingend einkalkuliert werden müsse, ansonsten würde das FA einen Zins von 7,5 % von Amts wegen einsetzen. Die Immobilie erzeugt beim Käufer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Frage: Muss ein Zinssatz vereinbart werden? Wenn ja, in welcher Höhe?
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