Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

R 8.5 Abs. 1 KStR,§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG,§§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO,164 Abs. 2 Satz 2 AO,§§ 347 ff. AO,Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung

SachverhaltUnsere Mandanten (2) sind als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt. Diese bekommt von unseren Mandanten (Privatperson, Anteile im PV) ein Darlehen. In der KSt-Erklärung wird der Darlehensvertrag angegeben. Vom Finanzamt wird dieser angefordert. Wir haben dies ebenfalls vom Mdt angefordert. Unser Mandanten haben den Vertrag nicht vorgelegt. Das FA erklärt wie veranlagt mit einer vGA in Höhe von 10.000 EUR (geschätzt). Danach ist die Steuerbelastung weiterhin 0 EUR.Leider ging der Einspruch durch uns verspätet dem FA zu.Wir haben die Verspätung mit Versehen im Fristenbuch begründet.Daraufhin verwies das FA, dass wir nicht beschwert sind, da die Steuerbelastung mit und ohne vGA 0 EUR ist.Fragestellung:1. Höhe der vGA. Diese ergibt sich aus Darlehensverträgen und kann daher u.E. sich nur auf eine überhöhte Zinszahlung beziehen. Der Zins betrug aber im Jahr 2015 daraus nur 4.288,91 EUR mit 3 %. Die Darlehenssumme ist gestiegen, so dass es auch keine nicht berechtigte Tilgung sein könnte. Die Schätzung ist nicht nachvollziehbar und erscheint willkürlich.2. vGA keine BeschwerDie vGA löst keine Steuer aus, aber beim Alteilseigner. Ist der Einspruch gerechtfertigt auch ohne Beschwer?3. Ist der KSt-Bescheid mit der festgestellten vGA ein Grundlagenbescheid für den Einkommensteuerbescheid?Es erging auch keine Aufteilung auf die Gesellschafter.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen