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Private Kfz-Nutzung Unternehmer,Privatvermögen,Betriebsvermögen,§ 4 EStG

Es liegt folgender Sachverhalt vor:Über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten wird durch ein Fahrtenbuch die private und betriebliche Nutzung eines PKW dargelegt. Die private Nutzung des PKW wurde auf 40 % ermittelt, insoweit liegt das Wahlrecht des gewillkürten Betriebsvermögens vor. Das Wahlrecht soll hinsichtlich der Zuordnung zum Privatvermögen ausgeübt werden. Ist es möglich, dass der repräsentative Zeitraum von drei Monaten ausreicht, um für die folgenden Jahre von dem gleichen Nutzungsverhältnis privat/betrieblich auszugehen? Können die gesamten Kosten, die im Zusammenhang mit dem PKW anfallen, dann pauschal jahrelang mit 60 % eingelegt werden oder müsste für den Ansatz der tatsächlichen Kosten ein Fahrtenbuch geführt werden bzw. zumindest die betrieblichen Fahrten festgehalten werden?
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