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§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG,BMF-Schreiben vom 11.03.2010 (BStBl. I S. 227),R 16 Abs. 11 EStR,Übertragung eines Betriebs vs. Betriebsaufgabe

Unser Mandant betreibt einen Imbiss als Einzelunternehmer.Das Gebäude wird jetzt im Jahr 2019 verkauft und abgerissen. Der Investor baut einen neuen Imbiss, der dann von der Tochter unseres Mandanten betrieben werden soll. Bis zur Fertigstellung des neuen Imbisses (Mitte 2021) betreibt noch der Vater den Imbiss in speziellen Containern.Gewünscht ist, dass unser Mandant eine steuerlich begünstigte Betriebsaufgabe erklärt (die Voraussetzungen der §§ 16, 34 EStG sind erfüllt), um die stillen Reserven aus dem Immobilienverkauf zu begünstigen, und die Tochter ihrem Vater eine Leibrente bzgl. der Fortführung des Betriebes zahlt.Fragen:a) Ist die begünstigte Betriebsaufgabe möglich trotz der zeitlichen Verschiebungen?b) Lassen sich Betriebsaufgabe und lebenslange Versorgungsrente miteinander kombinieren? Da der Betrieb ja vorher aufgegeben wird, erscheint dies problematisch.
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