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§ 21 EStG,§ 18 EStG,§ 21 Abs. 3 EStG,R 4.2 EStR,Zuordnungskonkurrenz zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen

Ein Mandant möchte einen Raum, der in seinem Eigentum steht, wie folgt nutzen: 1) Er möchte mit mehreren unterschiedlichen Vertragspartnern einen Mietvertrag abschließen, dass diese den Raum jeweils einen bestimmten Tag in der Woche nutzen können. 2) Zusätzlich möchte der Mandant ca. 1 x im Monat am Wochenende den Raum an Gruppen vermieten. 3) Schließlich möchte er den Raum zeitweise für seine eigene selbstständige Tätigkeit nutzen. Fragen: 1) Erzielt der Mandant für tageweise feste Vermietungen und die Vermietungen an Gruppen jeweils Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Kommt es auf die Dauer der abgeschlossenen Mietverträge an? Liegt auch Vermietung und Verpachtung bei der Überlassung an Gruppen vor? 2) Bei Nutzung des Raums für die eigene selbständige Tätigkeit wird der Raum grundsätzlich Betriebsvermögen. Wie ist dies bei einer nur zeitweisen Nutzung? Wird der Raum in vollem Umfang Betriebsvermögen oder ist hier eine nur anteilige Zuordnung möglich? Wenn ja, wie wird diese bemessen? 3) Wie sind die anfallenden Kosten, auch für Umbauten und die Abschreibungen, den einzelnen Vermietungen bzw. den Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit zuzuordnen?
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