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Hundezucht,Liebhaberei,§ 2 EStG

Eine GbR hat im Jahr 2016 ein Gewerbe für die Hundezucht angemeldet. Durch Umbauten und andere Kosten wurden in den Jahren 2014 bis 2016 Verluste gefahren. Im Jahr 2016 wurden jedoch Erlöse von € 49.000 und im Jahr 2017 € 50.000 erzielt. Im Jahr 2017 kam erstmal ein Gewinn von € 8.000 heraus. Besteht da noch die Möglichkeit für Liebhaberei?
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