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§§ 161 ff. HGB i.V.m. 121 ff. HGB,§ 42 AO,§§ 179,180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO,Angemessenheit einer Gewinnverteilungsbarede

Unser Mandant ist alleiniger Kommanditist einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG. Er möchte umfangreichen vermieteten Grundbesitz aus dem Privatvermögen in diese Gesellschaft gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte einbringen. Die bestehenden Immobilienfinanzierungen werden von der GmbH & Co. KG übernommen. Im Anschluss daran möchte unser Mandant 90 % der Kommanditanteile an seine beiden Töchter übertragen. Für die Gewinnverteilung soll geregelt werden, dass sämtliche Erträge (Einnahmen abzüglich Aufwendungen), die aus dem übertragenen Grundbesitz resultieren, vorab unserem Mandanten zugerechnet werden. Der verbleibende Ergebnisanteil soll entsprechend der Beteiligung am Kommanditkapital verteilt werden. Ist die vorgesehene Gewinnverteilung ertragsteuerlich anzuerkennen?
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