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Kirchsteuer,Kappung,Zeitanteilig

Mandant ist mit Ablauf des 02.07.2019 aus der Kirche ausgetreten. Mit Urteil vom Mai hat mein Mandant einen Vergleich mit seinem Arbeitgeber getroffen und ihm wird eine Abfindung i.H.v. 75.000 € zugesprochen. Mit der Juli-Abrechnung wird ihm nun die Abfindung ausgezahlt. Ist die komplette Abfindung der Kirchensteuer zu unterwerfen oder nicht?
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