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§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG,§ 12 Nr. 1 EStG,Nutzungsumfang,Beweislast

Unser Mandant lebt in einer 100 qm großen Wohnung mit einem Pärchen zusammen. Das Zimmer des Pärchens ist 20 qm groß, das Schlafzimmer des Mandanten ist 25 qm groß und das Arbeitszimmer beträgt 24 qm. Es gibt in der Wohnung keinen Gemeinschaftsraum außer der Küche (13 qm). Das Finanzamt erkennt das betrieblich genutzte Arbeitszimmer nicht an mit der Begründung:„In Anbetracht der Situation einer Wohngemeinschaft mit drei Personen und keinem vorliegenden gemeinschaftlich genutzten Wohnraum ist die fast ausschließlich betriebliche Nutzung des dritten Zimmers als Arbeitszimmer unglaubwürdig bzw. verbleibt nicht genügend weiterer Wohnraum, um dieses steuerlich anerkennen zu können.”Haben Sie eine Lösung für dieses Problem? Wir haben das Arbeitszimmer schon mit Bildern begründet.
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