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§ 4 Abs. 4 EStG,§ 4 Abs. 5 Satz 1 EStG,Kostenübernahme Geschäftspartner

Mein Mandant ist Einzelunternehmer und im EDV-Bereich tätig. Er hatte – um seine Marktpositionierung zu festigen – einen Coach engagiert. Diesem bezahlte er den Flug nach Mallorca und den Aufenthalt im Hotel. Für seine Tätigkeit stellt der Coach eine Rechnung. Diese war dem Grunde und der Höhe nach nicht zu beanstanden.Das Coaching erstreckte sich über sieben Tage.Frage: Kann mein Mandant die Kosten für Flug und Hotelübernachtung als Betriebsausgaben absetzen? Wenn ja, unter welchem Aufwandskonto?
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