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§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a EStG,§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG,§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EstG,§ 37b EStG,Betriebsausgabenabzug und Vorsteuer bei Firmenveranstaltungen

Unser Mandant beabsichtigt, im Jahr 2019 folgende Veranstaltungen durchzuführen:1. Firmenjubiläumsfeier mit ArbeitnehmernIn einem Freizeitpark soll das Jubiläum mit Arbeitnehmern und teilweise deren Ehefrauen zweitägig gefeiert werden. Die Kosten pro Person belaufen sich voraussichtlich auf 150 €.2. Firmenjubiläumsfeier mit Kunden, Geschäftspartnern und LieferantenDurchführung einen Monat später an einem Tag. Arbeitnehmer werden zur Betreuung der Gäste verpflichtet.3. Tag der offenen Tür.Arbeitnehmer werden zur Betreuung der Gäste verpflichtet. Gäste erhalten Gutscheine für Speisen und Getränke.4. Weihnachtsfeier mit ArbeitnehmernWie sind die Aufwendungen lohnsteuerlich zu behandeln und welche Aufzeichnungen sind zu führen? Welche Freibeträge können berücksichtigt werden?Können, falls lohnsteuerpflichtige Zuwendungen vorliegen, diese bei der Lohnsteuer pauschaliert werden?Welche Aufwendungen an Geschäftspartner bzw. Arbeitnehmer können nach § 37b EStG pauschaliert werden?Kann der Betrieb die für die Veranstaltungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen?
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