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Tod eines Gastwirts,Erbe,Erbengemeinschaft,§ 16 EStG

Unser Mandant, der Betreiber einer Gastwirtschaft, ist am 18.08.2016 im Alter von 82 Jahren verstorben. Im Betriebsvermögen befinden sich ein bebautes Grundstück und das alte, baufällige Gebäude mit der Gastwirtschaft. Seine Erben sind sein Bruder und seine Schwester. Die Gastwirtschaft wurde bis 2015 in kleinem Umfang weiter betrieben, im Jahr 2016 nicht mehr. Mit Datum vom 04.07.2017 erklärten die Erben die Einstellung des Betriebes rückwirkend zum Todestag. Die Gewerbeabmeldung von der Gemeinde liegt uns vor.Wir sind beauftragt, die Erbschaftsteuererklärung zu erstellen und auch die Einkommensteuer bis zum Todestag.Für uns stellt sich nun die Frage, wer die Betriebsaufgabeerklärung zu machen hat. Muss im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Betriebsaufgabe mit einem Betriebsaufgabegewinn durch unseren Mandanten erklärt werden mit der Folge, dass dann kein Betriebsvermögen mehr vererbt wird?Oder erben die Erben eine Gastwirtschaft und somit auch Betriebsvermögen?
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