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§ 1 SVEV,Minijob,Altersvorsorgeplan

Vermögenswirksame Leistungen bei einem geringfügig Beschäftigten, der auf Stundenbasis abgerechnet und vergütet wirdEin Mandant beschäftigt einen Mitarbeiter im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses.Der Mitarbeiter erhält keinen festen monatlichen Betrag. Er wird je nach Arbeitseinsatz vergütet. In einzelnen Monaten erreicht er also max. € 450,00. In einzelnen Monaten erhält er auch kein Gehalt.Diesem Mitarbeiter sollen vermögenswirksame Leistungen gewährt werden. Ein entsprechender Vertrag würde abgeschlossen.Im Rahmen dieses Vertrages sollen € 65,00 an die Versicherung abgeführt werden. Der Arbeitgeber würde hiervon € 15,00 übernehmen, der Arbeitnehmer € 50,00.Können vermögenswirksame Leistungen bei einem geringfügig Beschäftigten überhaupt vereinbart werden?Muss er dann in Monaten, in denen er kein Geld verdient, die 50,00 € an den Arbeitgeber bezahlen?Kann der Betrag alternativ mit der Auszahlung des nächsten Monats verrechnet werden?
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