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§ 16 EStG,§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG,§§ 179,180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO,§§ 199 ff. BewG,§ 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchstabe a EStG,R 16 Abs. 11 EStR,Übertragung von Mitunternehmeranteilen

Beteiligte Akteure:A Vater (70 J)B TochterC SchwiegersohnD MutterFolgende Firmen sind vorhanden:X KGBeteiligte A → Komplementär 75 % C → Kommanditist 25 %ABC OHGBeteiligte A → 70 % B → 15 % C → 15 %Vorbemerkung:Es ist angedacht, die Anteile der Gesellschaften so zu übertragen, dass an der X KG die Beteiligten A und D beteiligt sind und an der ABC OHG die Beteiligten A und C. Die Gesellschaften betreiben auf Volksfesten Fahrgeschäfte, die Umsätze können nur generiert werden, wenn auch Plätze von den Städten zur Verfügung gestellt werden. Der Wert der Firmen ist daher m.E. im Wesentlichen aus stillen Reserven abzuleiten und nicht aus immateriellen Firmenwerten. Wir gehen daher davon aus, dass die X KG einen Wert von 1,3 Mio. € Substanzwert hat und die ABC OHG einen Wert von 1,0 Mio. €.Gibt es Gründe, die gegen die Annahme sprechen, dass kein immaterieller Vermögenswert vorhanden ist, oder gegen die Bewertung rein der Substanz? X KGDer Gesellschafter C überträgt gegen einen Kaufpreis von 325.000 € seinen KG-Anteil auf D.D deckt die stillen Reserven in einer Ergänzungsbilanz auf und schreibt diese über die Restlaufzeiten ab.C versteuert den Verkauf.1) Ist diese vorgehensweise Ertragsteuerlich richtig?2) Besteht evtl. ein schenkungsteuerliches Problem?ABC OHGA überträgt auf B gegen eine Einmalzahlung und eine lebenslange oder begrenzte Rente. A hat an der OHG ein negatives Eigenkapital. Angedacht ist, die Einmalzahlung so festzulegen, dass mit dem negativen Eigenkapital ein Veräußerungsgewinn entsteht, der in etwa wieder 325.000 € groß ist. Angenommen, das negative Kapital beträgt 200.000 €, wäre die Rechnung wie folgt:Wert der Gesellschaft 1,0 Mio. €, davon auf A entfallend 700.000 €. Die Einmalzahlung würde dann 125.000 € betragen, zu versteuern wären dann durch A 325.000 €.Für den Rest zahlt die Tochter an ihren Vater eine lebenslange Rente in Höhe von 2.000 € – 2.500 € mtl.; alternativ mindestens 20 Jahre, sofern der Vater früher verstirbt, an die Mutter.1) Ist die Durchführung unter Berücksichtigung des negativen Kapitalkontos so möglich?2) Besteht evtl. ein schenkungssteuerliches Problem?
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