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Sammlungsverkauf,Gewerblichkeit,§ 15 EStG

Der inzwischen 80-jährige Mandant hat mit 30 Jahren begonnen, Modelleisenbahnen zu sammeln. Der letzte Kauf erfolgte 2017. Er hat gekauft, was ihm gefiel. Die Sammlung ist nicht zum Aufbau an Weihnachten gedacht. Es geht ums Habenwollen von schönen Dingen. Nachdem die beiden Söhne an der Sammlung als solcher nicht interessiert sind, hat mein Mandant seit März 2018 mit dem Verkauf der Sammlung begonnen. Im Jahr 2018 hat er rd. 400 Fahrzeuge bei eBay eingestellt, wovon rd. 300 verkauft wurden. Die Einstellung erfolgt nicht über Auktionen, sondern durch Angabe eines festen Verkaufspreises. Im Jahr 2018 hat er einen Umsatz über € 17.500,00 erzielt. eBay verlangt nunmehr eine Gewerbeanmeldung und eine Steuernummer.Die Umsatzsteuerpflicht ist m.E. eindeutig zu bejahen. Ihr kann er nur entgehen, wenn er seine Angebote so einstellt, dass er unter € 17.500,00 verbleibt und er somit als Kleinunternehmer anzusehen ist.Es stellt sich die Frage, ob der Verkauf der Sammlung Einkommensteuer auslösen kann. Sämtliche Gegenstände liegen außerhalb der Spekulationsfrist. Liegen Kriterien vor, die trotzdem zu einer Einkommensteuerpflicht führen könnten? Meines Erachtens sind diese nur für Umsatzsteuerzwecke zu bejahen.Der Verkauf der Sammlung ist auch nicht notwendig zur Bestreitung des Lebensunterhalts.Stimmen wir in der Beurteilung überein oder kommen Sie zu einem anderen Ergebnis? 
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