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Angestelltentätigkeit,Versicherungspflicht,Selbständigkeit

Ein Mandant von uns hat einen Mitarbeiter eingestellt, der angab, in der Tschechoslowakei selbständig zu sein und auch dort seinen Hauptwohnsitz zu haben.Nun arbeitet er in Deutschland und hat hier einen Zweitwohnsitz für seine Tätigkeit bei unserem Mandanten.Wie sieht es denn in diesem Fall mit den Sozialversicherungsabgaben aus? Unterliegt er in Deutschland der vollen Sozialversicherungspflicht oder muss geklärt werden, ob er noch hauptberuflich selbständig ist?Es liegt kein befristeter Arbeitsvertrag vor.
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