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§ 8 Abs. 1 EstG,§ 3 Nr. 37 EStG,§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG,§ 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG,Steuerliche Beurteilung der Überlassung von Pedelecs

Ein Mandant (M), Einzelkaufmann, Schreiner, hat im Juni diesen Jahres zwei E-Bikes gekauft, keine Pedelecs, netto je 3.500 EUR zuzüglich 665 EUR, somit brutto 4.165 EUR. Die Fahrräder werden wie folgt verwendet:a) Ein Fahrrad wird durch den Einzelkaufmann, auch für Privatfahrten, verwendet.b) Ein Fahrrad wird einer Mitarbeiterin, auch für Privatfahrten, zur Verfügung gestellt; ob Gehaltsumwandung oder zusätzlich wird noch geklärt.Durch die laufenden Änderungen, insbesondere im Bereich der Elektromobilität, stellen sich nun die folgenden Fragen:Wie erfolgt die Versteuerung des Privatanteils jeweils? Einkommensteuerlich 0 % und/oder bei der Umsatzsteuer? Gibt es eine Begrenzung der steuerlichen Förderung bis 01.01.2022 oder wird die Entnahmebesteuerung über diesen Zeitpunkt weiter günstig versteuert (bzw. ist der Anschaffungszeitpunkt entscheidend)?
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