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GmbH Geschäftsführer,Stimmenmehrheit,beherrschender Gesellschafter

Folgender Ausgangsfall liegt vor:Eine GmbH mit zwei Gesellschafter-Geschäftsführern, beide sind zu je 50 % beteiligt. Arbeitsverträge existieren nicht. Laut Satzung sind die Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.Frage: Besteht in so einer Konstellation Sozialversicherungspflicht?Die Möglichkeit, dies über ein Statusfeststellungsverfahren abzuklären, ist bekannt.
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