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Lizenzzahlungen,Freistellungsbescheinigung,Betriebsprüfung

Im Rahmen einer Betriebsprüfung ist aufgekommen, dass von Lizenzzahlungen in die USA kein Steuerabzug vorgenommen worden ist. Prüfungszeitraum sind die Jahre 2013–2017. Wie sollen wir vorgehen?Gibt es eine vollumfängliche Freistellung mit den USA? Oder können wir eine jetzt ausgestellte Freistellungsbescheinigung nachträglich vorlegen? Bitte teilen Sie uns schrittweise mit, wie wir hier weiter vorgehen sollten. Vielen Dank für Ihre Mühe.
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