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GbR,V&V,Zinsen

Ehegatten M und F gründen eine GbR und bringen in diese eine fremdvermietete und fremdfinanzierte Immobilie ein. Sie erzielen hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die GbR hat vertragsgemäß die Belastungen in Abt. III samt etwaigen dinglichen Unterwerfungsklauseln und auch die dieser zugrunde liegenden laufenden und rückständigen Verbindlichkeiten und die sonstigen Verpflichtungen aus dem Darlehensverhältnis zur weiteren Tilgung und Verzinsung im Wege der befreienden Schuldübernahme übernommen.Müssen somit auch die Darlehensverträge auf die GbR lauten, um nicht den Schuldzinsenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu gefährden, oder können diese weiterhin auf die ursprünglichen Darlehensnehmer M und F lautend fortgeführt und prolongiert werden, bspw. aufgrund § 39 AO? Den Banken ist es egal.
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