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Sachbezug,Unterkunft,SV

Arbeitnehmer wohnen in einem Wohncontainer, der als Gemeinschaftsunterkunft gilt, da Bad usw. von allen Arbeitnehmern gemeinsam genutzt wird. Kann der Sachbezugswert für die Sammelunterkunft nur verringert werden, wenn tatsächlich mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig in dem Container wohnen, oder reicht die Möglichkeit aus, dass mehrere Arbeitnehmer in dem Container wohnen könnten?
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