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§ 19 EStG,§ 8 EStG,§ 3 Nr. 37 EStG,§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG,Entgeltumwandlung E-Bike Leasing

Der Mitarbeiter erhält ein Fahrrad in Form einer Barlohnumwandlung, welches er auch privat nutzen darf. Der Arbeitgeber zahlt für das Fahrrad € 2.000,00 zzgl. USt von € 380,00 = € 2.380,00.Die Versteuerung des geldwerten Vorteils ist geklärt.Unklar ist die Barlohnumwandlung.Wenn der Mitarbeiter der Umwandlung in einem Monat zustimmt:Erfolgt die Umwandlung mit € 2.000,00 oder mit € 2.380,00?Wenn der Mitarbeiter der Umwandlung über eine Laufzeit von 36 Monaten zustimmt: Erfolgt die Umwandlung mit € 55,55 oder € 66,10 mtl.?Wenn das Fahrrad geleast wird (z. B. Jobrad): Erfolgt die Barlohnumwandlung immer vom Nettobetrag (ohne USt aus der Leasingrate)? Ist das korrekt?
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