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§ 6 AStG,Wegzugsbesteuerung,Lebensmittelpunkt

M ist Mexikaner und seit mehr als zehn Jahren unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig. Er lebt mit seiner Familie in B (Dtl.). Er hält wesentliche Beteiligungen an zwei Kapitalgesellschaften, für die er auch als Geschäftsführer tätig ist. M beabsichtigt, in Spanien eine Wohnung zu mieten, die seine Frau und sein Sohn beziehen. Der Sohn soll in Spanien zur Schule gehen, die Ehefrau lebt mit dem Sohn in Spanien. Ehefrau und Sohn geben ihren Wohnsitz in Deutschland auf. M gibt seinen Wohnsitz in B nicht auf, sondern bezieht eine kleinere Whg., die jedoch auch noch für die Familie bei Besuchen ausreichend ist (120 qm). Die GF-Tätigkeit in Dtl. übt er weiterhin aus und bezieht darüber Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit. Er wird seine Familie regelmäßig in Spanien besuchen, ggf. von dort auch GF-Tätigkeiten ausüben. Löst der Wegzug der Familie und die Anmietung einer zusätzlichen Wohnung in Spanien die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG aus, da der Lebensmittelpunkt „Familie“ nach Spanien verlagert wird? Wenn nein, ist ggf. auf die Aufenthaltsdauer in Deutschland zu achten?
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