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Zuzug Deutschland,Progressionsvorbehalt,Besteuerungsrecht

Unser Mandant P. wohnt mit Frau und Kindern (alle deutsche Staatsbürger) in Katar und hat auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort. Er arbeitet dort als Pilot bei einer Fluglinie und erzielt dadurch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, seine Frau hat keine Einkünfte. Nun möchte er unterjährig nach Deutschland zurückkehren. Dazu hat er zwei Optionen: 1. Er zieht im Sommer 2021 zusammen mit seiner Familie nach Deutschland und beginnt hier eine neue Tätigkeit als Arbeitnehmer bei einer inländischen Fluggesellschaft. 2. Seine Frau und seine Kinder ziehen im Sommer 2021 zurück nach Deutschland. Er bleibt in Katar wohnen bis zum 31.12.2021 und zieht zum 01.01.2022 nach Deutschland. Wie verhält es sich mit den bisher im Jahr 2021 erzielten Einkünften aus der Tätigkeit in Katar? Unterliegen diese dem Progressionsvorbehalt in Deutschland oder sind hier zu versteuern? Bleiben diese komplett außen vor bei der für 2021 zu erstellenden deutschen Steuererklärung?
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