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Spanien,Doppelbesteuerung

Meine Mandantin lebt in Spanien, ist nicht verheiratet und hat zwei Kinder. Sie bezieht Einkünfte in Deutschland aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen (aus Aktien und Zinserträgen). In Spanien hat sie keine Einkünfte. Ich habe beim FA in Deutschland unbeschränkte Steuerpflicht beantragt gem. § 1 Abs. 3 EStG, benötige aber (lt. FA in Deutschland) die Anlage EU/EWR von Spanien. Die bekomme ich aber nur, wenn ich in Spanien eine Steuererklärung abgebe. Muss ich das? Wo muss ich meine Erträge aus Kapitalvermögen erklären?
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