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unbewegliches Vermögen,Besteuerungsrecht nach DBA

Unser Mandant möchte in Polen eine Personengesellschaft gründen. Diese soll der deutschen OHG entsprechen. Die OHG erzielt lediglich Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Die Gesellschafter der OHG sind einmal eine GmbH & Co. KG (Gesellschafter alle natürliche Personen mit Sitz in Deutschland) und eine natürliche Person. Wie sind die Einkünfte hier in Deutschland zu besteuern? Greift in Deutschland ggf. der Progressionsvorbehalt oder die Anrechnung?
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